Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Leverkusen ist bemüht, LEVwirkt im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für alle Inhalte unter dieser Domain.

Stand der Vereinbarkeit

Die Plattform ist nach eigener Einschätzung teilweise konform mit den Anforderungen der BITV 2.0. Eine vollständige, unabhängige Prüfung steht noch aus und ist in Planung. Bekannte Einschränkungen können unter anderem Farbkontraste in dekorativen Elementen, die Tastaturbedienung einzelner Dialoge sowie Beschreibungen von nutzergenerierten Bildern und Videos betreffen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Inhalte, die von Vereinen, Unternehmen oder Privatpersonen selbst eingestellt werden (z.B. Projektbeschreibungen, Fotos, Videos), können in Einzelfällen die Kriterien der BITV 2.0 nicht vollständig erfüllen – etwa bei fehlenden Alternativtexten oder Untertiteln. Wir sensibilisieren die einstellenden Personen und arbeiten an Werkzeugen, die eine barrierefreie Erstellung erleichtern.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am [BITTE ERGÄNZEN: Datum] erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung der Plattformbetreiberin.

Feedback und Kontakt

Falls dir Barrieren begegnen, melde dich bitte bei uns – wir versuchen, sie so schnell wie möglich zu beseitigen. Beschreibe kurz, wo dir die Barriere aufgefallen ist und welches Hilfsmittel du nutzt.

E-Mail: [BITTE ERGÄNZEN]

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach deinem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, kannst du dich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Kontakt: [BITTE ERGÄNZEN: Anschrift, E-Mail].